Tagesgeldkonto Minderjährige

Eltern bzw. auch Minderjährige können ein Tagesgeldkonto für Minderjährige eröffnen. Hierfür sollten Sie 2 Punkte beachten:

Zustimmung bzw. Vollmacht
Damit eine minderjährige Person ein Tagesgeldkonto eröffnen kann wird die Zustimmung bzw. Vollmacht des Erziehungsberechtigten erforderlich. Je nach Bank kann die Eröffnung ein wenig unterschiedlich sein. Manche Banken möchten die Zustimmung der Vertretungsberechtigten bei dem Kontoeröffnungsantrag, andere Banken möchten eine Vollmacht des Vertretungsberechtigten. Dies sollte jedoch kein Grund sein ein Tagesgeldkonto nicht zu eröffnen.

Um das Tagesgeldkonto auf den Namen der minderjährigen Person zu eröffnen benötigt man beim PostIdent Verfahren die Ausweise der Eltern sowie den Ausweis bzw. Geburtsurkunde der minderjährigen Person.

Tagesgeldkonto mit Geld der Eltern
Um Zinserträge steuerfrei vereinnahmen zu können steht jeder natürlichen Person ein Sparerfreibetrag zu. Manche Eltern glauben dann eigenes Geld auf das Konto des Kindes zu überweisen um Steuern zu sparen. Dies ist illegal und könnte bei Nichtbeachtung und Entdeckung des Finanzamtes zu steuerrechtlichen Konsequenzen führen.

Natürlich ist es gestattet, dass Eltern dem Kind Geld überweisen in Form einer Schenkung.

Wenn Sie diese beiden Punkte beachten steht der Tagesgelderöffnung für Minderjährige nichts im Wege. Starten Sie unseren Tagegeldkonto Vergleich.

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