Freistellungsauftrag

Ein Freitstellungsauftrag dient dazu Ihrem Kreditinstitut mitzuteilen von der Einbehaltung der Steuern (Einkommenssteuer etc.) bis zu einem gewissen Betrag abzusehen.

Seit 2007 beträgt der Freibetrag 750 Euro (für Ledige) bzw. 1500 Euro (für Verheiratete).

Der gesamte Freistellunsgbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden. Für die richtige Vergabe und Einhaltung ist der Steuerpflichtige verantwortlich.

Achtung: Ein Freistellungsauftrag kann nicht für Konten von Wohnungseigentrümer und Erbengemeinschaften erteilt werden. Zudem sind nichteheliche Lebensgemeinschaften auch ausgeschlossen.

Erteilen Sie somit immer einen Freistellungsantrag wenn Sie ein neues Tagesgeldkonto eröffnen.

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